Änderungen 2013

Neue Regelungen 2013. Das ändert sich im neuen Jahr

Krankenkassen müssen innerhalb von drei Wochen über einen Antrag
auf bestimmte Behandlungen entscheiden. Die Frist verlängert sich auf fünf
Wochenm wenn der medizinische Dienst eingeschaltet werden muss.
Bei Zahnarztanträgen gilt eine sechs-Wochen-Frist. Liegt bis dahin
( also je nach Ausgangslage nach drei, fünf oder sechs Wochen) kein
trifftiger Grundfür eine Fristverlängerung durch die Krankenkasse vor, gilt
ein Antrag automatisch als genehmigt.

Patientenakten müssen durch den Behandler vollständig und akribisch
geführt werden. Für Patienten gilt das Recht auf vollständige und
sofortige Akteneinsicht. Therapieschritte/Therapien, die nicht in der
Akte dokumentiert sind, gelten im Falle einer Klage /eines Prozesses
vor Gericht als unterblieben:
 

 

Künftig kann der Zahnarzt Pflegebedürftige und Menschen mit
Behinderungen auch zu Hause behandeln. Voraussetzung ist, dass
die Patienten eine Zahnarztpraxis aus gesundheitlichen Gründen nicht
mehr aufsuchen können. Die Zahnärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung.

Die Neuregelung tritt zum 1. April 2013 in Kraft.


Änderungen bei Gesundheit und Pflege?

 

 Praxisgebühr abgeschafft. Patienten zahlen ab Januar 2013 beim Arzt

oder Zahnarzt keine Praxisgebühr mehr.

 

Mehr Leistungen für Demenzkranke

Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten mehr

Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dafür wird der

Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar 2013 um

0,1 Prozentpunkte angehoben.

 

Förderung für Pflegevorsorge

Wer privat für die Pflege vorsorgt, kann staatliche

Unterstützung bekommen. Gesetzlich Pflegeversicherte

erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro

jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-

Zusatzversicherung abschließen.

 

Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat

Aus dem unhandlichen Schwerbehindertenausweis aus

Papier wird ab 2013 eine kleine, handliche Plastikkarte.

Die alten Schwerbehindertenausweise bleiben aber bis zu

ihrem Ablaufdatum gültig.

 

Assistenzpflege auch in der Reha.

 Viele schwerbehinderte Menschen stellen eine Pflegekraft

ein, um den Alltag zu bewältigen. Diese Unterstützung –

Assistenzpflege genannt - sollen Schwerbehinderte künftig

auch während einer Reha bekommen können. Voraussetzung:

Der Schwerbehinderte muss auch in der Reha Arbeitgeber

für seinen Pfleger sein. Das Pflegegeld und die Hilfe zur

Pflege zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der stationären

Vorsorge und Reha.

 

Stärkere Überwachung von Medizinprodukten

Medizinprodukte werden künftig besser überwacht. Dazu

richten die Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle

ein. Sie wird durch strengere Kontrollen für mehr Sicherheit

bei Medizinprodukten sorgen. Anlass ist der

PIP-Brustimplantate-Skandal.

 

Beiträge zur Rentenversicherung sinken.

Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der

Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte: von 19,6 auf

18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch jeweils rund

drei Milliarden Euro.

Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zahlt sich aus:

Die Rentenbeiträge sinken. Die Rentenkasse ist zum Jahresende

2012 mit knapp 30 Milliarden Euro gut gefüllt. Die Renten

werden laut Schätzungen ab Juli 2013 leicht steigen.

 

Neue Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und

Arbeitslosenversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der

Gesetzlichen Rentenversicherung und in der

Arbeitslosenversicherung steigt in den alten

Bundesländern 2013 von 5.600 auf 5.800 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt dann

4.900 Euro.

Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung

der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2011. Die

Lohnzuwachsrate für 2011 lag bei 3,07 Prozent in

den alten und bei 2,95 Prozent in den neuen Ländern.

 

Neue Versicherungspflichtgrenze in der

Krankenversicherung

 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen

Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf

52.200 Euro. Die Grenze folgt damit der

Einkommensentwicklung. Sie betrug deutschlandweit

2011 plus 3,09 Prozent.Wer mit seinem Einkommen

über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann eine

private Krankenversicherung abschließen.

 

Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte steigen

Die Lohngrenze für "Minijobs" (geringfügige Beschäftigung)

steigt zu Jahresbeginn von 400 auf 450 Euro. Die Obergrenze

für die Gleitzone, "Midijobs" genannt, erhöht sich von

800 auf 850 Euro.  Außerdem werden Minijob-Verhältnisse

grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber

können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie

erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-

Leistungen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
 

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